Wie wir mit dem Farbverbot umgehen

Liebe Tattoo- Enthusiasten!

Wie ihr sicher schon mitbekommen hat, sind unsere guten, alten, bewährten und sicheren Tattoo- Farben seit dem 4.1.2022 aufgrund von fehlenden Studien und Daten verboten worden. Unserer Meinung nach ist das ein komplett unsinniges Verbot.

Ab Anfang Januar wird durch die sogenannte REACH-Verordnung massiv in den Alltag eines jeden Tätowierers eingegriffen.

Für Schwarz und Weiß haben wir mittlerweile akzeptable Ersatzprodukte, einige in unserem Team haben auch schon ein paar bunte Farbtöne. Wir sind jedoch voller Zuversicht, dass wir in den nächsten Monaten einen vertrauenswürdigen Anbieter neuer, Reach-konformer Farben finden werden!

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Nach ihr und dem Prinzip no data, no market dürfen innerhalb des Geltungsbereiches nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher registriert worden sind. Jeder Hersteller oder Importeur, der seine Stoffe, die in den Geltungsbereich von REACH fallen, in Verkehr bringen will, muss für diese Stoffe eine eigene Registrierungsnummer besitzen.

Diese zukünftigen Bestimmungen für Tätowierfarben machen ein bis hierhin legales Arbeiten mit alten ResAP2008 und nach Tätowiermittelverordnung (TätoV) zugelassenen Tätowierfarben in der Tätowierkunst faktisch ab dem 5. Januar 2022 unmöglich:

Die Farbpigmente „Blau 15:3“ und „Grün 7“ sind elementare Bestandteile unserer Tätigkeitsausübung, denn gut zwei Drittel unserer gesamten Farbpalette bestehen aus Farbmischungen in denen die beiden Pigmente Verwendung finden. Die REACH-Verordnung wird diese (und weitere Stoffe) im Sinne des Verbraucherschutzes aus dem Markt entfernen.

Dem gegenüber steht das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) – Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung zu wissenschaftlichen Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Und das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

In seiner Stellungnahme Nr. 039/2020 vom 08. September 2020 mit dem Titel „Tätowiermittel: Risikoeinschätzung von Pigment Blau 15:3 und Pigment Grün 7“ ist dabei sehr interessant zu lesen:

„Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Daten ergeben sich Argumente, die für eine befristete Ausnahme von der Beschränkung für die Pigmente Blau 15:3 und Grün 7 sprechen.“ (Quelle: DOI 10.17590/20200908-804246 )

Mit der nun anstehenden REACH-Verordnung wird den Bürgern der Europäischen Union ein seit jeher gegebenes Recht, tätowiert zu sein, genommen. Um es klar zu benennen: Hier wird ein Präventiv-Verbot angestrebt, für das bisher keine Belege zur Unverträglichkeit existieren – wohl aber (zu Gunsten der Pigmente!) viele Jahre unauffälliger, problemloser Anwendung – wie das BfR schriftlich in seiner o.g. Stellungnahme weiter bestätigt.

Es kann und darf nicht Gegenstand einer aufgeklärten Zeit sein, eine exponentiell wachsende Form der bildenden Kunst, mehr noch, die erste Kunst des Menschen und dies seit 40.000 Jahren, in die mögliche Illegalität zu zwingen!

Die erste Kunst des Menschen hat viele Anfeindungen über sich ergehen lassen müssen. Die Keule, die nun in Form einer Verordnung der Europäischen Union auf eines der ältesten immateriellen Kulturerbe einschlägt, ist jedoch gewaltig. Durch die neue REACH-Verordnung kommt es faktisch zu einem Verbot des Tätowierens und somit auch der Selbstverwirklichung und des Bedürfnisses, sich tätowieren zu lassen.

Damit wird ein ganzer Zweig der bildenden Kunst in die Illegalität befördert. Dies betrifft insbesondere die Millionen von Menschen, welche diese Form der Kunst auf ihrer Haut tragen wollen.

Zugleich wird die Integrität einer ganzen Kulturform zerstört. Das ist ein völlig inakzeptabler Eingriff.

Ferner ist zu befürchten, dass auf Seiten der Tätowierenden eine Welle von Existenzvernichtung losgetreten wird – das sind zig Tausende Kunstschaffende in Europa.

Der gut gemeinte Ansatz des Verbraucherschutzes kehrt sich hier um:

Die älteste Kunst der Menschheit wird sich nicht beschränken lassen und es ist zu befürchten, dass Gebende und Nehmende dieser Kunst einen Raum dafür im „Untergrund“ suchen werden. Die seit Jahrzehnten erhältlichen und bewährten Farben – welche sehr hohen Standards unterliegen – wird es nicht mehr geben.

Tätowieren und Menschsein gehört untrennbar zusammen und darf nicht aufgrund von präventiven Annahmen in den Keller geschickt werden. Wobei sich die Tätowierung auch im Keller sehr wohl fühlen kann – aber am Ende nicht darf und soll. Denn es gehört in die Mitte der Gesellschaft. Dort findet es statt!

Bei Fragen oder für Gespräche stehen wir gerne unter den genannten Kontaktmöglichkeiten bereit!

Nur Mut – die Kunst ist frei!

 

 

 

 

 

https://tattoo-panel.com/de/2021/09/Verbot-von-Tattoo-Pigmenten-blau-15-und-grün-7/

 

Liebe Tattoo- Enthusiasten!

Wie ihr sicher schon mitbekommen hat, sind unsere guten, alten, bewährten und sicheren Tattoo- Farben seit dem 4.1.2022 aufgrund von fehlenden Studien und Daten verboten worden. Unserer Meinung nach ist das ein komplett unsinniges Verbot.

Ab Anfang Januar wird durch die sogenannte REACH-Verordnung massiv in den Alltag eines jeden Tätowierers eingegriffen.

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Nach ihr und dem Prinzip no data, no market dürfen innerhalb des Geltungsbereiches nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher registriert worden sind. Jeder Hersteller oder Importeur, der seine Stoffe, die in den Geltungsbereich von REACH fallen, in Verkehr bringen will, muss für diese Stoffe eine eigene Registrierungsnummer besitzen.

Diese zukünftigen Bestimmungen für Tätowierfarben machen ein bis hierhin legales Arbeiten mit alten ResAP2008 und nach Tätowiermittelverordnung (TätoV) zugelassenen Tätowierfarben in der Tätowierkunst faktisch ab dem 5. Januar 2022 unmöglich:

Die Farbpigmente „Blau 15:3“ und „Grün 7“ sind elementare Bestandteile unserer Tätigkeitsausübung, denn gut zwei Drittel unserer gesamten Farbpalette bestehen aus Farbmischungen in denen die beiden Pigmente Verwendung finden. Die REACH-Verordnung wird diese (und weitere Stoffe) im Sinne des Verbraucherschutzes aus dem Markt entfernen.

Dem gegenüber steht das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) – Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung zu wissenschaftlichen Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Und das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

In seiner Stellungnahme Nr. 039/2020 vom 08. September 2020 mit dem Titel „Tätowiermittel: Risikoeinschätzung von Pigment Blau 15:3 und Pigment Grün 7“ ist dabei sehr interessant zu lesen:

„Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Daten ergeben sich Argumente, die für eine befristete Ausnahme von der Beschränkung für die Pigmente Blau 15:3 und Grün 7 sprechen.“ (Quelle: DOI 10.17590/20200908-804246 )

Mit der nun anstehenden REACH-Verordnung wird den Bürgern der Europäischen Union ein seit jeher gegebenes Recht, tätowiert zu sein, genommen. Um es klar zu benennen: Hier wird ein Präventiv-Verbot angestrebt, für das bisher keine Belege zur Unverträglichkeit existieren – wohl aber (zu Gunsten der Pigmente!) viele Jahre unauffälliger, problemloser Anwendung – wie das BfR schriftlich in seiner o.g. Stellungnahme weiter bestätigt.

Es kann und darf nicht Gegenstand einer aufgeklärten Zeit sein, eine exponentiell wachsende Form der bildenden Kunst, mehr noch, die erste Kunst des Menschen und dies seit 40.000 Jahren, in die mögliche Illegalität zu zwingen!

Die erste Kunst des Menschen hat viele Anfeindungen über sich ergehen lassen müssen. Die Keule, die nun in Form einer Verordnung der Europäischen Union auf eines der ältesten immateriellen Kulturerbe einschlägt, ist jedoch gewaltig. Durch die neue REACH-Verordnung kommt es faktisch zu einem Verbot des Tätowierens und somit auch der Selbstverwirklichung und des Bedürfnisses, sich tätowieren zu lassen.

Damit wird ein ganzer Zweig der bildenden Kunst in die Illegalität befördert. Dies betrifft insbesondere die Millionen von Menschen, welche diese Form der Kunst auf ihrer Haut tragen wollen.

Zugleich wird die Integrität einer ganzen Kulturform zerstört. Das ist ein völlig inakzeptabler Eingriff.

Ferner ist zu befürchten, dass auf Seiten der Tätowierenden eine Welle von Existenzvernichtung losgetreten wird – das sind zig Tausende Kunstschaffende in Europa.

Der gut gemeinte Ansatz des Verbraucherschutzes kehrt sich hier um:

Die älteste Kunst der Menschheit wird sich nicht beschränken lassen und es ist zu befürchten, dass Gebende und Nehmende dieser Kunst einen Raum dafür im „Untergrund“ suchen werden. Die seit Jahrzehnten erhältlichen und bewährten Farben – welche sehr hohen Standards unterliegen – wird es nicht mehr geben.

Für Schwarz und Weiß haben wir mittlerweile akzeptable Ersatzprodukte, einige in unserem Team haben auch schon ein paar bunte Farbtöne. Wir sind jedoch voller Zuversicht, dass wir in den nächsten Monaten einen vertrauenwürdigen Anbieter neuer, Reach-konformer Farben finden werden!

Tätowieren und Menschsein gehört untrennbar zusammen und darf nicht aufgrund von präventiven Annahmen in den Keller geschickt werden. Wobei sich die Tätowierung auch im Keller sehr wohl fühlen kann – aber am Ende nicht darf und soll. Denn es gehört in die Mitte der Gesellschaft. Dort findet es statt!

Bei Fragen oder für Gespräche stehen wir gerne unter den genannten Kontaktmöglichkeiten bereit!

Nur Mut – die Kunst ist frei!

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